Immobilienbewertung aus steuerlichen Anlässen
Es gibt zahlreiche Anlässe, bei denen der Wert Ihrer Immobilie auch für das Finanzamt von Interesse ist. Sowohl bei der
Festlegung von Erbschafts- und Schenkungssteuer als auch bei der Bemessung von Ertrags- und Umsatzsteuer sowie Grund- und Grunderwerbssteuer kann Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung
Steuern sparen.
Bei Erbschaft und Schenkung setzt das Finanzamt den Wert einer Immobilie gemäß eines pauschalisierten Standardverfahrens an.
Dieser Wert ist oft zu hoch und entspricht nicht den realistischen Immobilienwerten. Ein fundiertes Verkehrswertgutachten kann Sie vor überhöhten Forderungen seitens des Finanzamtes in Form
der Erbschafts- oder Schenkungssteuer schützen.
Ebenfalls steuerlich relevant sind die Aufteilung von Bodenwert und Grundstücksanteil von Grundbesitz sowie die
Restnutzungsdauer von Immobilien. Auch in diesen Fällen helfe ich Ihnen mit einer belastbaren Immobilienbewertung, Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten.